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Boardregeln Fanclub Red Devils

Verfasst: 20.12.2002 02:17
von Stefan
In dem offiziellen Forum des Fanclubs Red Devils herrscht grundsätzlich Meinungsfreiheit, eine Korrektur der Postings findet nicht statt.

Ausnahmen stellen jedoch Beiträge/Usernamen mit rechtsradikalen, nationalistischen oder sexistischen Inhalt dar. Das gleiche gilt für Diffamierung von sogenannten Randgruppen, anderen Nationalitäten, Minderheiten, Religionen, Glauben und Behinderten. Auch dulden wir keine Postings, die das Ziel verfolgen, anderen Personen Schaden zuzufügen und/oder persönliche Diffamierungen/Beleidigungen beinhalten. Auch Postings, in denen nachweislich Unwahrheiten verbreitet werden, können nicht akzeptiert werden.

Alle Postings die gegen Gesetze (besonders das StGB) verstoßen werden grundsätzlich gelöscht und ggf. an die entsprechenden Behörden weitergeleitet!

Desweiteren behält sich das Support-Team vor, alle Beiträge die all zu sehr "aus der Spur laufen", sei es wegen zu derber Geschmacklosigkeiten, fehlender gültiger e-Mail-Adresse, sinnlosem Wortmüll o.ä., zu löschen. Dabei werden wir uns in zumutbaren Fällen bemühen, dem Verfasser die Möglichkeit der Korrektur seines Beitrages zu ermöglichen.

Die Beiträge/Usernamen sollten einen gewissen Sinn ergeben. Beiträge oder Usernamen die dem nicht entsprechen werden vom Support-Team umgehend gelöscht. Solltest Du trotzdem einen solchen auf dem Red Devils Forum entdecken, dann wende Dich bitte per e-Mail an die jeweils zuständigen Admins oder Moderatoren.

Die Aktivierung der Anmeldung erfolgt per automatisch generierter eMail, der darin enthaltene Link ist zu bestätigen!

Die Registrierung verfolgt einen gewissen Sinn, daher wird von Zeit zu Zeit vom Support-Team eine Überprüfung der angegebenen e-Mail Adressen durchgeführt. Sollten sich diese als falsch erweisen, wird das Support-Team den entsprechenden User sofort löschen. Das gleiche gilt für User, die ihre Anmeldung nicht innerhalb von 24 Stunden per Aktivierungslink bestätigt haben.

Das Support Team bittet die User dieses Forums höflichst, persönliche Animositäten nicht öffentlich zu diskutieren, sondern selbiges per PN oder eMail auszutragen und auf die ursprünglichen Themen der Eröffnungspostings zu achten! Laufen nachfolgende Postings völlig aus dem Ruder, behalten wir uns das Recht vor, selbige ohne besondere Vorankündigung zu löschen.

Verfasst: 01.11.2004 23:18
von Kutte
Gelöscht, da nicht mehr aktuell.

Kutte

Verfasst: 27.03.2007 19:37
von Stefan
Aus aktuellem Anlass

Allerdings hatten wir es ja seit Jahren in unseren Boardregeln schon entsprechend festgelegt.
BGH erhöht Schutz vor Web-Beleidigungen

Der Betreiber eines Internetforums ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) für beleidigende Beiträge Dritter mitverantwortlich. Er kann dazu verurteilt werden, die Beleidigungen zu entfernen und darf den Geschädigten nicht allein auf den Urheber der Ehrverletzungen verweisen.

Mit dem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzurteil nahm der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Betreiber von Internetforen deutlich stärker in die Pflicht, als dies bislang der Fall war.

Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen einem Forenbetrieber und einem Verein gegen Kinderpornografie im Internet. Ein Internetnutzer stellte in einem Forum die lauteren Absichten des Vereins in Abrede und warf ihm gar Pädophilie vor. Die Organisation sei ein Deckmantel, unter dem man sich im Dreck suhle, hieß es dort. Zwei Beiträge dieser Art erschienen im Internet jeweils unter Pseudonym. Bei einem kannte der beleidigte Vereinsvorstand allerdings den Verfasser der Schmähkritik, den Autor des zweiten Beitrags kannte er dagegen nicht.

Der Vorstand hielt sich an den Forumsbetreiber und verklagte ihn auf Unterlassung. Der sah sich für den Inhalt der Meinungsbeiträge jedoch nicht verantwortlich. Er stellte in seinem Internetforum lediglich klar, dass er sich inhaltlich von dem Vorwurf distanziere, dass es sich um einen Tarnverein handele.

Die Karlsruher Richter bejahten jetzt grundsätzlich den Anspruch gegen den Betreiber des Internetforums, die Beiträge zu entfernen. Der Kläger brauche sich nicht auf den Verfasser der ehrverletzenden Behauptungen verweisen lassen. Auch könne er sich auch nicht darauf berufen, dass der Beitrag in einem Meinungsforum erschienen sei und er nur die technischen Voraussetzungen geschaffen habe.
Quelle: Financial Times Deutschland online (ftd.de)